SICHERHEIT
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist das als Frachtführer zu tragenden Haftungsrisiko gesetzlich abgesichert, wenn zwischen der Übernahme oder Verladung auf das Fahrzeug des Empfängers eine Beschädigung oder Verlust am Ladegut eintritt. Grundsätzlich sieht das Frachtrecht eine Begrenzung der Schadenersatzpflicht bis 8,33 SZR/kg der vom Schaden betroffenen Güter vor.
Transportversicherung – Spedition
Versichert sind Schäden am Ladegut (eigene oder zur Bearbeitung übernommene Waren), die durch
– Unfall des Fahrzeuges,
– Einsturz von Lagergebäuden, Brücken,
– Erdbeben,
– sonstige Naturkatastrophen,
– Raub oder Diebstahl
entstehen.
Versichert ist der tatsächliche Warenwert, die Versicherung ist jedoch gesondert abzuschließen und beträgt 3 Promille vom tatsächlichen Warenwert.